Honorar
Wie hoch ist das Honorar, welches ich Ihnen berechne?
Hier eine Übersicht aller Honorare, welche ich für meine Behandlungen und Coachings berechne:
Erstgespräch am Telefon oder via Zoom bis 30 Minuten: 0,00 EUR
Folgetermine: ab 92,00 EUR
Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.
Die Abrechnung erfolgt nach jeder Stunde entweder bequem in bar oder auf Wunsch per Rechnung. Alternative Abrechnungszyklen in Absprache möglich.
Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus.
Als Coachin bin ich über die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs.1 UstG tätig und weise daher keine Mehrwertsteuer aus.
Wie alle Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker gebe ich kein Heilversprechen ab. Jeder Mensch und jede Belastung sind verschieden. Der Behandlungserfolg und die Dauer der Behandlung hängen maßgeblich von der Mitarbeit der Klient*innen ab.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen für eine Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz nicht.
Coachings werden ebenso nicht übernommen.
Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten eventuell anteilig.
Klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung im Vorfeld, ob Ihre Kasse oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen auch die Leistungen für Psychotherapie übernimmt.
Oft werden diese Leistungen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
Vorteile als Selbstzahler gegenüber Beantragung einer Therapie bei Krankenkassen
Die Wartezeiten auf das Erstgespräch sind viel kürzer. Die Therapie startet auf Wunsch innerhalb kurzer Zeit. Es ist kein (oft mehrmonatiges) Warten auf die Bewilligung der Krankenkasse notwendig.
Es werden keine Diagnosen/Befunde in der Krankenakte hinterlegt, was sich positiv auswirkt bei:
- Krankenkassenwechsel
- Antrag einer neuen Versicherung, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit,
Lebensversicherung - anstehender Verbeamtung
Sie „brauchen“ keine diagnostizierten psychischen Erkrankungen (Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung), sondern können auch über „normale“ Krisen sprechen, sich einfach Rat & Kraft holen.
Wir entscheiden gemeinsam über die Auswahl und Kombination zahlreicher Therapiemethoden. Die Therapiedauer (Gesamtanzahl Stunden und Zeit pro Termin) wird auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht von der Krankenkasse vorgegeben.
Kostenübernahme im Rahmen der Steuererklärung
Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept) sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen neben den Heilbehandlungen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker.
Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihr zuständiges Finanzamt zu, dieses kann hier Auskunft geben.